Air France empfiehlt Ihnen, sich in folgenden Fällen Ihre Flugreisetauglichkeit von einem Arzt bestätigen zu lassen, obwohl kein ärztliches Attest erforderlich ist:
- Schwangerschaft
- nach einer Operation
- Gipsarm oder Gipsbein
Ein vom Medical Service von Air France ausgestelltes ärztliches Attest ist ausschließlich in folgenden Fällen erforderlich:
- wenn der Passagier auf einer Krankentrage oder das Baby in einem Inkubator befördert wird,
- wenn der Passagier eine Sauerstoffversorgung mit einem Sauerstofffluss von mehr als 2 Litern pro Minute benötigt,
- wenn der Zustand des Passagiers während des Fluges eine außerplanmäßige medizinische Betreuung erfordern könnte*,
- wenn der Passagier an einer ansteckenden Krankheit leidet*.



