Air France - Sky Team
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Passagiere mit eingeschränkter Mobilität

Sie sind aufgrund einer körperlichen Behinderung (der Sinneswahrnehmung oder des Bewegungsapparats), einer geistigen Beeinträchtigung, des Alters oder einer Krankheit in Ihrer Mobilität eingeschränkt? Air France bietet Ihnen unter der Bezeichnung Saphir eine Reihe von Betreuungsangeboten, die auf Ihre besonderen Bedürfnisse abgestimmt sind. Diese Serviceleistungen stehen Ihnen auf Ihren Flügen mit Air France für das gesamte Air France Streckennetz zur Verfügung. Einfache Reservierung, Betreuungs- und Gepäckservice, reibungsloser Ablauf am Flughafen, behindertenfreundliche Einrichtungen an Bord, bevorzugte Gepäckausgabe ... Air France erleichtert Ihnen Ihre Reise: vom Reiseantritt bis zu Ihrer Ankunft am Ziel!

Air France bietet Ihnen unter der Bezeichnung Saphir eine Reihe von Betreuungsangeboten, die auf Ihre besonderen Bedürfnisse abgestimmt sind.
Reservierung, Betreuung, ärztliches Attest, Beförderung Ihres Rollstuhls, Begleithund: Hier finden Sie alle Informationen, damit Sie Ihre Reise in aller Ruhe organisieren können.

Reservierung

Wir empfehlen Ihnen, Ihren Flug und das gewünschte Betreuungsangebot bis spätestens 48 Stunden vor Reiseantritt zu reservieren. Sie haben drei Reservierungsmöglichkeiten:
  • Setzen Sie sich telefonisch mit dem Saphir Betreuungsservice in Verbindung: Rufen Sie die Liste der Saphir Kontakte auf.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus oder schicken Sie uns eine E-Mail. Das Saphir Team setzt sich darauf mit Ihnen in Verbindung.
  • Wenden Sie sich an Ihr Reisebüro.

Sonderanfragen

Sie benötigen eine zusätzliche Sauerstoffversorgung, möchten einen zweiten Sitzplatz reservieren oder haben besondere Diätwünsche ?

Begleitperson

Erwachsene Passagiere

  • Sie sind körperlich behindert?
    Sie können ohne Begleitperson reisen, wenn Sie in der Lage sind, sich aktiv an Ihrer Evakuierung zu beteiligen.
  • Sie sind geistig behindert?
    Sie können ohne Begleitperson reisen, wenn Sie in der Lage sind, die Sicherheitsanweisungen zu verstehen und zu befolgen.
    Falls diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, müssen Sie in Begleitung reisen.
  • Sie sind sensorisch behindert?
    Nur Passagiere, die sowohl seh- als auch hörgeschädigt sind, müssen in Begleitung reisen.

Kinder

- Ihr Kind ist körperlich behindert? Wenn Ihr Kind in der Lage ist, sich aktiv an seiner Evakuierung zu beteiligen, kann es als allein reisendes Kind von Air France betreut werden.
- Ihr Kind ist geistig oder sensorisch behindert? Wenn Ihr Kind in der Lage ist, die Sicherheitsanweisungen zu verstehen und zu befolgen, kann Ihr Kind als allein reisendes Kind (Unaccompanied Minor) von Air France betreut werden.
Die Begleitperson ...

- muss volljährig* sein und selbständig* reisen können,
- kann sich nicht um einen hilfsbedürftigen Passagier kümmern und gleichzeitig um:
  • ein Kind unter 4 Jahren (auf Flügen in Frankreich und den französischen Überseedepartements),
  • ein Kind unter 5 Jahren (auf internationalen Flügen),
  • einen weiteren hilfsbedürftigen Passagier (außer mit Zustimmung des Air France Medical Service).

* Sonderfälle ausgenommen. Wenden Sie sich für nähere Informationen an das Saphir Team.

Ärztliches Attest

In folgenden Fällen kann ein ärztliches Attest verlangt werden:
  • Sie müssen auf einer Krankentrage liegend befördert werden, das Baby wird in einem Inkubator befördert,
  • Sie sind krank oder wurden kürzlich operiert,
  • Ihr Gesundheitszustand könnte während des Fluges eine außerplanmäßige medizinische Betreuung erfordern.
  • Sie führen injektionsbereite Spritzen oder flüssige Medikamente mit sich* (für den Gebrauch an Bord).
  • Sie benötigen während des Fluges eine zusätzliche Sauerstoffversorgung mit einem Sauerstofffluss von mehr als 2 Litern pro Minute.

So erhalten Sie das ärztliche Attest

Ihr behandelnder Arzt muss das Attest beim Air France Medical Service beantragen:
1. Ihr Arzt füllt ein medizinisches Betreuungsformular (MEDIF, MEDical INFormation) aus.
2. Der Arzt sendet das ausgefüllte Formular:
  • an den Air France Medical Service, wenn Sie in Frankreich wohnhaft sind:
    Air France - Service Médical
    148 avenue de l´Université
    75007 Paris - France
  • an den zuständigen Air France Arzt, wenn Sie nicht in Frankreich wohnen. An wen Sie sich wenden müssen, erfahren Sie von einem Saphir Mitarbeiter oder über Ihr Reisebüro.
3. Der Medical Service entscheidet, ob Sie die Reise antreten können und bestätigt gegebenenfalls das Attest.

* Damit Sie die Sicherheitskontrollen ungehindert passieren können, empfehlen wir Ihnen, selbst für leere Spritzen das Attest mit sich zu führen.

Ermäßigungen

Hilfsbedürftige Passagiere (und ihre Begleitperson) erhalten eine Ermäßigung auf den Volltarif:
  • für alle innerfranzösischen Flüge (Kontinentaleuropa)
  • für Air France Flüge zwischen Paris und den Überseedepartements.
Sie erhalten diese Ermäßigung:
  • gegen Vorlage des Behindertenausweises oder der FREMEC-Karte. Auf diesen Dokumenten muss angegeben sein, dass eine Begleitperson zwingend erforderlich ist,
  • wenn der Medical Service von Air France auf einer Begleitperson besteht.

Reisen im Rollstuhl

Sie sind auf einen Rollstuhl angewiesen? Geben Sie bei der Reservierung bitte die folgenden Informationen zu Ihrem Rollstuhl an:
  • Art des Rollstuhls: Elektro-Rollstuhl/manuell betriebener Rollstuhl, Faltrollstuhl/nicht faltbarer Rollstuhl
  • Gewicht und Abmessungen des zusammengeklappten Rollstuhls in folgender Reihenfolge: Länge x Breite x Höhe
  • Batterietyp für elektrische Rollstühle (Trocken- oder Nassbatterie)

Begleithunde

Begleithunde können kostenlos in der Kabine mitreisen (vorausgesetzt alle Gesundheits- und Zollformalitäten wurden erledigt). Informieren Sie sich bei unseren Reservierungsmitarbeitern: In gewissen Ländern gelten strenge Vorschriften für die Beförderung von Tieren. An Bord des Flugzeugs müssen Begleithunde mit der Leine am Sitz angebunden werden. Für Begleithunde herrscht keine Maulkorbpflicht.

Sonderanfragen

Zusätzliche Sauerstoffversorgung: wir empfehlen Ihnen die Verwendung von Hilfsgeräten wie z. B. Sauerstoffkonzentratoren
Fordern Sie bei der Reservierung die Liste der zugelassenen Geräte an, die an Bord der Flüge von Air France verwendet werden dürfen.
Die zusätzliche Sauerstoffversorgung kann Ihnen auch von Air France bereitgestellt werden. Beantragen Sie diesen Service bei der Reservierung spätestens 48 Stunden vor Abflug. Die zusätzliche Sauerstoffversorgung ist kostenpflichtig.
Wir empfehlen Ihnen außerdem, sich vorab zu informieren, falls Sie auf Ihrer Reise auch mit einer anderen Fluggesellschaft fliegen. Die Regeln für die Beförderung und/oder die Nutzung dieser Geräte kann von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft variieren.
Unter folgenden Voraussetzungen können Sie Ihre eigenen Sauerstoffflaschen mit an Bord von Air France nehmen:
- Die Flaschen dürfen nicht länger als 65 cm sein, ihr Gewicht darf 5 kg nicht überschreiten.
- Die Flasche muss mit einem Sicherheitsventil gegen das versehentliche Austreten von Sauerstoff ausgestattet sein.
Achtung: Die Sauerstoffflaschen dürfen während des Fluges nicht benutzt werden, ihre Beförderung im Frachtraum ist untersagt. Wir weisen Sie darauf hin, dass es bei den Flughafenkontrollen an gewissen Flughäfen zu Problemen kommen kann.

Denken Sie daran, Ihre Sonderanfragen gleich bei der Reservierung anzugeben!
  • Zusätzliche Sauerstoffversorgung:
    Wenn Sie an Atemnot leiden, können Sie eine zusätzliche Sauerstoffversorgung an Bord* anfordern. Geben Sie diesen Wunsch bitte gleich bei der Reservierung an.
  • Besondere Diätwünsche:
    Auf den meisten Flügen von über zweieinhalb Stunden wird Ihnen auf Wunsch ein Diätmenü serviert (salzloses Menü, Menü für Diabetiker, glutenfreies Menü usw.). Geben Sie Ihre Menüwünsche einfach bei der Reservierung bis spätestens 48 Stunden vor Reiseantritt bekannt.
  • Seh-oder hörbehinderte Passagiere:
    Bitte teilen Sie uns gleich bei der Reservierung, spätestens aber 48 Stunden vor dem geplanten Abflug mit, wenn Sie schon bei Ihrem Eintreffen am Flughafen eine Sonderbetreuung wünschen.

* Gebührenpflichtiger Service

Neuregelung

Seit 26. Juli 2008 tragen die Flughafenbetreiber der 27 EU-Länder gemäß der neuen europäischen Verordnung über die Rechte von Fluggästen mit einer körperlichen bzw. geistigen Beeinträchtigung oder mit eingeschränkter Mobilität die Gesamtverantwortung für die Hilfeleistungen auf dem Flughafen. Air France (oder das Reisebüro) bleibt weiterhin alleiniger Ansprechpartner der Kunden. Die Fluggäste werden gebeten, sich gemäß der EU-Verordnung spätestens 48 Stunden vor Reiseantritt bei der Fluggesellschaft für den Betreuungsservice anzumelden. Die frühzeitige Anmeldung ist notwendig, damit die Informationen rechtzeitig an den Flughafenbetreiber weitergeleitet und die notwendigen Hilfs- oder Betreuungsmaßnahmen organisiert werden können. Air France ist verpflichtet, die Flughafenbetreiber spätestens 36 Stunden vor dem geplanten Abflug über alle Betreuungsdienste zu unterrichten, die bis zu dieser Frist bei der Fluggesellschaft angemeldet wurden.