Air France - Sky Team

Tiere

Sie können Ihr Haustier im Flugzeug mitnehmen.
Geben Sie bitte gleich bei der Reservierung an, dass Sie mit einem Haustier reisen und erkundigen Sie sich, ob die Beförderung in der Passagierkabine oder im Frachtraum erfolgt.

  • Hunde der ersten Kategorie
    Kampfhunde, die keiner Rasse zugehören, in ihren morphologischen Merkmalen jedoch mit den Rassehunden Staffordshire Terrier (Pitbull), Mastiff (Boerbull) oder Tosa vergleichbar sind.

  • Hunde der zweiten Kategorie
    Wachhunde oder Hunde zur Verteidigung. Zu diesen Rassehunden zählen American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Tosa und alle Hunde, die in ihren morphologischen Merkmalen mit dem Rassehund Rottweiler vergleichbar sind.

Washingtoner Artenschutzabkommen
Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Tieren und Pflanzen wurde 1973 in Washington unterzeichnet. Es untersagt oder beschränkt den Handel – und somit auch den Transport – von rund 5 000 Tier- und 28 000 Pflanzenarten, die vom Aussterben bedroht oder schutzbedürftig sind. Laut Übereinkommen ist der internationale Handel mit bestimmten Tier- und Pflanzenarten (Gorillas, Elefanten, Meeresschildkröten, Korallen, Muscheln usw.) sowie mit den aus ihnen produzierten Erzeugnissen (Lebensmittel, Schmuck, Souvenirs, Heilmittel usw.) grundsätzlich verboten. Andere Tier- und Pflanzenarten dürfen nur in beschränktem Maße gehandelt werden. In diesem Fall ist für die Beförderung eine CITES-Genehmigung vorzuweisen (CITES: Convention on International Trade of Endangered Species).
Das Washingtoner Übereinkommen gilt heute in 175 Ländern, u. a. auch in Frankreich (einschließlich Überseedepartements). Die Zollbehörden der Unterzeichnungsländer sind damit beauftragt, insbesondere an den Flughäfen auf die Einhaltung der Schutzbestimmungen zu achten.