Air France - Sky Team
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Tiere

Sie können Ihr Haustier im Flugzeug mitnehmen.
Geben Sie bitte gleich bei der Reservierung an, dass Sie mit einem Haustier reisen und erkundigen Sie sich, ob die Beförderung in der Passagierkabine oder im Frachtraum erfolgt.

Tarife für die Beförderung von Tieren in der Kabine und im Frachtraum

Tiere können nicht als Freigepäck befördert werden. Für die Beförderung von Tieren fällt eine Pauschalgebühr an, die sich nach dem Reiseziel richtet:
  • 20 € für innerfranzösische Flüge (ohne Überseegebiete)*
  • 70 € für innereuropäische Flüge und Flüge nach oder ab Pointe a Pitre, Fort de France, Cayenne oder Saint Denis de la Reunion
  • 200 € für alle anderen Flüge**.
Wenn Sie über Amsterdam fliegen und Ihr Tier im Frachtraum befördert wird, fällt bei einer Transferzeit von über 2 Stunden eine zusätzliche Gebühr von 150 € (200 USD, 200 CAD) an.

* Diese Pauschale gilt auch für Flüge innerhalb der Karibik (Cayenne, Fort de France, Pointe a Pitre).
** 200 € bei Flügen aus Europa, 200 CAD bei Flügen aus Kanada, 200 USD bei Flügen aus den USA und allen anderen Ländern.

Washingtoner Artenschutzabkommen
Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Tieren und Pflanzen wurde 1973 in Washington unterzeichnet. Es untersagt oder beschränkt den Handel – und somit auch den Transport – von rund 5 000 Tier- und 28 000 Pflanzenarten, die vom Aussterben bedroht oder schutzbedürftig sind. Laut Übereinkommen ist der internationale Handel mit bestimmten Tier- und Pflanzenarten (Gorillas, Elefanten, Meeresschildkröten, Korallen, Muscheln usw.) sowie mit den aus ihnen produzierten Erzeugnissen (Lebensmittel, Schmuck, Souvenirs, Heilmittel usw.) grundsätzlich verboten. Andere Tier- und Pflanzenarten dürfen nur in beschränktem Maße gehandelt werden. In diesem Fall ist für die Beförderung eine CITES-Genehmigung vorzuweisen (CITES: Convention on International Trade of Endangered Species).
Das Washingtoner Übereinkommen gilt heute in 175 Ländern, u. a. auch in Frankreich (einschließlich Überseedepartements). Die Zollbehörden der Unterzeichnungsländer sind damit beauftragt, insbesondere an den Flughäfen auf die Einhaltung der Schutzbestimmungen zu achten.