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Tiere
Tiere können nicht als Freigepäck befördert werden.
Sie können folgende Tiere mitnehmen:
- im Frachtraum: eine Katze oder einen Hund mit einem Höchstgewicht von 75 kg,
- in der Kabine: eine Katze oder einen Hund mit einem Gewicht von weniger als 6 kg (einschließlich Transportbehälter).
Für Flüge, bei denen sich das Freigepäck nach dem Gewicht richtet, ist für die Beförderung von Tieren eine Pauschalgebühr zu entrichten, die vom Zielort abhängig ist.
- innerhalb von Frankreich (ohne Überseegebiete): 20 € - innerhalb von Europa: 80 € - zu anderen Reisezielen: 160 €
Für Flüge, bei denen sich das Freigepäck nach der Anzahl der Gepäckstücke richtet, ist für die Beförderung von Tieren eine Pauschalgebühr von 200 € zu entrichten. (200 CAD bei Flügen aus Kanada, 200 USD bei Flügen aus den USA und anderen Reisezielen.)
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Mehr dazu
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Sperrige Gepäckstücke
Informieren Sie Ihre AIR FRANCE Agentur oder Ihr Reisebüro schon bei der Reservierung Ihres Tickets, wenn Sie ein Gepäckstück mitführen möchten, das
- über 32 kg wiegt
- und dessen Gesamtabmessung 158 cm übersteigt (Länge + Breite + Höhe).
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Rollstühle
Rollstühle (maximal 2 Rollstühle pro Fluggast) werden kostenlos im Frachtraum befördert. Denken Sie bitte daran, dass die Mitnahme eines Rollstuhls schon bei der Buchung angemeldet werden muss. Die Rollstühle werden mit einem Anhänger versehen und durch eine entsprechende Verpackung geschützt. |
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Sportwaffen
Luft- und Jagdgewehre unterliegen dem Waffengesetz. Die Mitnahme dieser Gegenstände ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung erlaubt. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Air France Agentur oder bei Ihrem Reisebüro.
Damit Sie diese Sportwaffen auf Ihre Reise mitnehmen können, müssen Sie folgende Dokumente besitzen:
- Waffenschein (muss beim Einchecken vorgezeigt werden),
- alle Dokumente, die Sie zum Transport von Waffen und Munition berechtigen:
- Export-/Importlizenz, - von den örtlichen und staatlichen Behörden ausgestellte Zulassungen.
Sportwaffen können als Freigepäck befördert werden.
Munition
Zulässige Munition:
- Munition für Jagdwaffen,
- Munition für Waffen mit einem Kaliber von 19,1 mm oder darunter.
Verpackung
- Die Munition muss in einer Schachtel aus stabilem Karton, einer Holzschachtel oder einer Metallbox verpackt sein. Das Bruttogewicht der Munition darf maximal 5 kg pro Fluggast betragen (Bruttogewicht = Gewicht der Patronen + Gewicht der Verpackung).
- Die Patronen dürfen nicht lose in der Verpackung liegen. Damit die Patronen nicht verrutschen können, müssen die Leerräume zwischen den Patronen mit Füllmaterial ausgepolstert werden.
- Die Beförderung von lose in die Verpackung geschütteter Munition ist verboten.
Hinweis
- Jagd- und Sportwaffen werden nicht als gefährliche Gegenstände eingestuft, müssen aber entladen sein.
- Sie müssen beim Einchecken bestätigen, dass Ihre Waffen entladen sind und die Patronen in einer Verpackung getrennt mitgeführt werden.
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Musikinstrumente
Bestimmte Musikinstrumente (Geigen, Mandolinen, Banjos usw.) können ohne vorherige Zustimmung mit an Bord genommen werden.
Für sperrige und zerbrechliche Instrumente (Celli, Kontrabässe usw.), die einen Sitzplatz beanspruchen, muss eine Genehmigung eingeholt werden. Erkundigen Sie sich bitte gleich bei der Reservierung bei Ihrer AIR FRANCE Agentur oder Ihrem Reisebüro.
Hinweis
- Das zulässige Höchstgewicht für Musikinstrumente beträgt 75 kg.
- Die Transporthülle darf keine scharfen Kanten haben.
- Die zulässige Freigepäckmenge kann nicht erhöht werden.
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Klapproller
Klapproller dürfen in einem Koffer oder in einer entsprechenden Verpackung im Frachtraum mitgeführt werden.
Aus Sicherheitsgründen ist die Beförderung von Klapprollern in der Kabine untersagt. Wie alle scharfkantigen Gegenstände gelten auch Klapproller als gefährliche Gegenstände. Klapproller werden bei der Sicherheitskontrolle des Handgepäcks konfisziert und vernichtet.
Hinweis
- Der Klapproller wird als Freigepäck befördert.
- Sollte das Gewicht die zulässige Freigepäckmenge übersteigen, wird die für das Reiseziel gültige Übergepäckgebühr erhoben.
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