Air France - Sky Team

 

Führen Sie in Ihrem Handgepäck nur die Gegenstände mit, die Sie für Ihren Komfort an Bord benötigen.


Begriffsbestimmung und Beförderungsregeln
Neue Sicherheitsvorschriften für die Mitnahme von Flüssigkeiten
In der Passagierkabine: Verbotene Gegenstände




Begriffsbestimmung und Beförderungsregeln

  • Als Handgepäck werden alle Gepäckstücke bezeichnet, die beim Einchecken nicht aufgegeben wurden.
  • Was Sie in die Kabine mitnehmen dürfen:

    - Voyageur (Economy Class):

    1 Gepäckstück (55 x 35 x 25 cm maxi), wobei auch Kleidersäcke als Handgepäck gelten
    + 1 zusätzlicher Gegenstand (z. B. Handtasche, Laptop, Fotoapparat usw.).
    Das Gesamtgewicht darf nicht mehr als 12 kg betragen.

    - La Première, Affaires (Business Class und First Class):

    1 Gepäckstück (55 x 35 x 25 cm maxi*)
    + 1 kleineres Gepäckstück
    + 1 zusätzlicher Gegenstand
    (z. B. Handtasche, Laptop, Fotoapparat usw.).
    Das Gesamtgewicht darf nicht mehr als 18 kg betragen.

    * Die Dimensionen des Gepäcks, die Rollen und den Griff mit eingeschlossen, dürfen folgende Grössenangaben nicht überschreiten: 55 cm Länge, 35 cm Breite, 25 cm Tiefe.

  • In Ihr Handgepäck gehören:
    - Gegenstände von besonderem Wert: Schlüssel, Handy (ausgeschaltet), Ausweis, wichtige Dokumente, Geld, Wertsachen, Schmuck usw.
    - Zerbrechliche Gegenstände: Fotoapparat, Laptop (ausgeschaltet), Gemälde, Geschirr …
  • Für Flüssigkeiten gelten besondere Bestimmungen (siehe weiter unten).

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Neue Sicherheitsvorschriften für die Mitnahme von Flüssigkeiten

Neue Sicherheitsvorschriften zur Mitnahme von Flüssigkeiten in der Passagierkabine sind in Kraft getreten. Mehr dazu finden Sie in der Rubrik "Mitnahme von Flüssigkeiten an Bord der Flugzeuge".
 
Mitnahme von Flüssigkeiten an Bord der Flugzeuge


In der Passagierkabine: Verbotene Gegenstände

Bestimmte Produkte gefährden die Gesundheit, die Sicherheit, die Umwelt oder Sachwerte.
 
"Gefährliche Gegenstände"
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