Aufgegebenes Gepäck
Anzahl und Gewicht der Gepäckstücke, zulässiges Gepäck, gefährliche Gegenstände: Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Vorbereitung des aufzugebenden Gepäcks – damit Sie in aller Ruhe einchecken können.
Schon gewusst? Seit 28. März 2010* gelten vereinfachte und vorteilhaftere Gepäckbestimmungen für Ihre Flüge mit Air France: Je nach Reiseklasse können Sie 1, 2 oder 3 Gepäckstücke à 23 kg als Freigepäck mitnehmen!
* Wenn Sie Ihr Ticket vor dem 28. März 2010 gebucht haben, gelten die in Ihrem Reisememo angegebenen Gepäckbestimmungen.
Im Frachtraum verbotene Gegenstände
- Feuerzeuge und der zugehörige Brennstoff auf Flügen in und aus den USA
- Nasszellenbatterien
- Feuerwerkskörper, Knallkörper, Bengalfeuer, Leuchtraketen, Waffenimitate, Feueranzünder, Tränengas
- Gaskocher, Gasflaschen, Tauchflaschen
- Farben, Firnisse, Lacke
- Giftige Stoffe, Krankheitserreger, radioaktives Material
- Chemikalien, Dünger, Unkrautvernichter, Pestizide, Insektizide
- Beize, Natronbleichlauge, Chlor, Waschmittel
- Entzündliche Flüssigkeiten wie Treibstoff, Verdünner, Lösungsmittel, Aceton
- Quecksilberthermometer, Barometer
- Nahrungsmittel tierischen Ursprungs: Die Einfuhr von Wildfleisch in jeglicher Form in die Europäische Union ist strengstens verboten. Dieses Einfuhrverbot gilt sowohl für die Beförderung in der Kabine, im Frachtraum oder als Frachtgut. Passagiere, die sich nicht an dieses Verbot halten, können strafrechtlich belangt werden*.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal der Europäischen Union
* Gemäß Artikel L237-3 des französischen Gesetzbuches Code Rural et de la Pêche Maritime.
Gegenstände, für die Sonderregelungen gelten
Nahrungsmittel tierischen Ursprungs
Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal der Europäischen Union
* Gemäß Artikel L237-3 des französischen Gesetzbuches Code Rural et de la Pêche Maritime.