Air France - Sky Team
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Aufgegebenes Gepäck

Anzahl und Gewicht der Gepäckstücke, zulässiges Gepäck, gefährliche Gegenstände: Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Vorbereitung des aufzugebenden Gepäcks – damit Sie in aller Ruhe einchecken können.

Schon gewusst? Seit 28. März 2010* gelten vereinfachte und vorteilhaftere Gepäckbestimmungen für Ihre Flüge mit Air France: Je nach Reiseklasse können Sie 1, 2 oder 3 Gepäckstücke à 23 kg als Freigepäck mitnehmen!

* Wenn Sie Ihr Ticket vor dem 28. März 2010 gebucht haben, gelten die in Ihrem Reisememo angegebenen Gepäckbestimmungen.

Gewisse Materialien oder Objekte - sie werden unter der Bezeichnung „gefährliche Gegenstände“ zusammengefasst - gefährden Ihre Gesundheit und Sicherheit und die der anderen Passagiere. Aus Sicherheitsgründen ist die Mitnahme dieser Gegenstände verboten oder unterliegt besonderen Vorschriften.

Im Frachtraum verbotene Gegenstände

Zu Ihrer Sicherheit ist die Mitnahme bestimmter Gegenstände strengstens verboten. Die folgenden Artikel dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden.
  • Feuerzeuge und der zugehörige Brennstoff auf Flügen in und aus den USA
  • Nasszellenbatterien
  • Feuerwerkskörper, Knallkörper, Bengalfeuer, Leuchtraketen, Waffenimitate, Feueranzünder, Tränengas
  • Gaskocher, Gasflaschen, Tauchflaschen
  • Farben, Firnisse, Lacke
  • Giftige Stoffe, Krankheitserreger, radioaktives Material
  • Chemikalien, Dünger, Unkrautvernichter, Pestizide, Insektizide
  • Beize, Natronbleichlauge, Chlor, Waschmittel
  • Entzündliche Flüssigkeiten wie Treibstoff, Verdünner, Lösungsmittel, Aceton
  • Quecksilberthermometer, Barometer
  • Nahrungsmittel tierischen Ursprungs: Die Einfuhr von Wildfleisch in jeglicher Form in die Europäische Union ist strengstens verboten. Dieses Einfuhrverbot gilt sowohl für die Beförderung in der Kabine, im Frachtraum oder als Frachtgut. Passagiere, die sich nicht an dieses Verbot halten, können strafrechtlich belangt werden*.

* Gemäß Artikel L237-3 des französischen Gesetzbuches Code Rural et de la Pêche Maritime.

Gegenstände, für die Sonderregelungen gelten

Auf Flügen mit Air France dürfen Sie die folgenden Gegenstände im aufgegebenen Gepäck mit sich führen, vorausgesetzt, Sie haben das Gepäck vor dem Flug angemeldet und halten die für Ihren Flug geltenden Gewichts- und Größenangaben ein.

Nahrungsmittel tierischen Ursprungs

Die Einfuhr bestimmter Erzeugnisse tierischen Ursprungs in die Europäische Union (EU) ist aufgrund der Einschleppungsgefahr von Infektionskrankheiten entweder gänzlich verboten oder unterliegt strengen Bestimmungen. Werden diese Erzeugnisse nicht deklariert, kann eine Geldstrafe verhängt oder ein Strafantrag* gestellt werden.

* Gemäß Artikel L237-3 des französischen Gesetzbuches Code Rural et de la Pêche Maritime.