Die nachstehenden Produkte (unvollständige Auswahl) unterliegen besonderen Vorschriften.
Mitnahme von Flüssigkeiten an Bord der Flugzeuge Seit dem 6. November 2006 sind neue Sicherheitsvorschriften zur Mitnahme von bestimmten Artikeln und Flüssigkeiten in der Passagierkabine in Kraft getreten. Mehr dazu finden Sie in der Rubrik "Mitnahme von Flüssigkeiten an Bord der Flugzeuge".
Nahrungsmittel tierischen Ursprungs Die Einfuhr von Fleisch und Milch sowie von Fleisch- und Milchprodukten in die Europäische Union unterliegt strengen Hygienevorschriften. Erkundigen Sie sich bitte bei den zuständigen Behörden.
Speiseöl Speiseöl darf in die Kabine mitgenommen werden, sofern es in einem hermetisch verschlossenen Behältnis mitgeführt wird und dieses Behältnis den Sicherheitsvorschriften der Europäischen Union entspricht (maximal 100 ml, in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel). Der Beutel muss unter dem Vordersitz verstaut werden. Die Mitnahme von Speiseöl im aufgegebenen Gepäck ist gestattet, wenn das Öl in einem hermetisch verschlossenen Behältnis transportiert wird.
Parfums und Spraydosen Diese Gegenstände dürfen im Frachtraum mitgeführt werden: Höchstgewicht 2 kg oder 2 l pro Person und 0,5 kg oder 0,5 l je Artikel.
Spritzen für den medizinischen Gebrauch Spritzen für den medizinischen Gebrauch können in die Kabine mitgenommen werden, wenn eine ärztliche Verschreibung vorliegt. Sie werden gebeten, die Spritzen nach Gebrauch selbst zu entsorgen und sie nicht an Bord zurück zu lassen. Auf Anfrage steht Ihnen ein Sonderbehälter zur Verfügung. Wenden Sie sich bitte an das Bordpersonal.
Patronen und Munition für Jagd- und Sportwaffen Diese Gegenstände dürfen nur im Frachtraum und sachgerecht in einer festen Schachtel oder Box verpackt mitgeführt werden. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Air France Agentur oder bei Ihrem Reisebüro.
Stichwaffen, Schusswaffen (ohne Munition) und ähnliche Gegenstände Diese Gegenstände dürfen nur im Frachtraum mitgeführt werden.
Zu Ihrer Sicherheit ist die Mitnahme bestimmter Gegenstände strengstens verboten. Die folgenden Gegenstände dürfen weder in der Kabine mitgeführt noch im Gepäck verstaut werden:
Seit dem 15. April 2005 sind Feuerzeuge und ihr Brennstoff auf Flügen in die USA und aus den USA verboten. Diese Regelung gilt unabhängig von der Funktionsweise und dem Brennstoff der Feuerzeuge.