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Transport von Flüssigkeiten in der Kabine
Sicherheitsmaßnahmen
Die neuen Sicherheitsvorschriften der Europäischen Union verpflichten die Fluggesellschaften, die Mitnahme von Flüssigkeiten an Bord der Flugzeuge einzuschränken.
Wir empfehlen Ihnen, Flüssigkeiten vor dem Abflug im aufzugebenden Gepäck zu verstauen.
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Anwendungsbereich
Die neuen Vorschriften gelten unabhängig vom Zielort für alle Flüge und Anschlussflüge, die in einem der 27 Länder der Europäischen Union (einschließlich der französischen Überseegebiete) starten sowie für zahlreiche andere Abflugländer.
Als Flüssigkeiten gelten Gele, Pasten, Lotionen und Behälter unter Druck. Beispiele: Zahnpasta, Haargel, Getränke, Suppen, Säfte, Parfums, Rasierschaum, Sprays und andere Artikel mit vergleichbarer Konsistenz.
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Hinweise zur Vorbereitung Ihres Handgepäcks
1 - Besorgen Sie sich einen transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel (z. B. einen Tiefkühlbeutel) mit maximal einem Liter Fassungsvermögen (Maße: ca. 20 cm x 20 cm).
Pro Passagier darf ein Beutel mit an Bord genommen werden.
2 - Verstauen Sie die flüssigen Produkte und ähnlichen Artikel in diesem Beutel. Die einzelnen Behältnisse dürfen maximal 100 ml fassen.
3 - Alle Behältnisse mit höherem Fassungsvermögen müssen im aufgegebenen Gepäck transportiert werden.
In der E-Boutique von Air France finden Sie Reisebeutel, die den Sicherheitsnormen für die Mitnahme von Flüssigkeiten in die Kabine entsprechen. Besuchen Sie uns einfach unter eshopping.airfrance.fr, Rubrik „Luggage & leather goods“. (Lieferung der Artikel in eine zunehmende Zahl von Ländern).
Ausnahmen:
Aus gesundheitlichen Gründen unerlässliche Nahrungsmittel und Medikamente sind von dieser Beschränkung ausgenommen.
Sie können bei der Sicherheitskontrolle jedoch aufgefordert werden, die Mitnahme der betreffenden Produkte zu rechtfertigen (möglicherweise müssen Sie die mitgenommenen Nahrungsmittel probieren).
- Nahrungsmittel:
- Spezialnahrung, ohne die Ihnen das Reisen nicht möglich ist (z. B. bei Laktose- oder Glutenallergie),
- Babynahrung
- Medikamente:
- Verschreibungspflichtige Medikamente: Auf Aufforderung des Sicherheitspersonals müssen Sie die Einnahme dieses Medikaments rechtfertigen (auf Ihren Namen ausgestelltes Rezept, ärztliches Attest usw.)
- Nicht verschreibungspflichtige Medikamente, die in der Apotheke oder im Handel erhältlich sind (für diese Produkte ist eine strengere Auslegung der Mitnahmebedingungen möglich, da sie nicht als "lebensnotwendig" erachtet werden).
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