Transport von Flüssigkeiten in der Kabine
Sicherheitsmaßnahmen
Die neuen Sicherheitsvorschriften der Europäischen Union verpflichten die Fluggesellschaften, die Mitnahme von Flüssigkeiten an Bord der Flugzeuge einzuschränken.
Wir empfehlen Ihnen, Flüssigkeiten vor dem Abflug im aufzugebenden Gepäck zu verstauen.
Die neuen Vorschriften gelten unabhängig vom Zielort für alle Flüge und Anschlussflüge, die in einem der 27 Länder der Europäischen Union (einschließlich der französischen Überseegebiete) starten sowie für zahlreiche andere Abflugländer.
Als Flüssigkeiten gelten Gele, Pasten, Lotionen und Behälter unter Druck. Beispiele: Zahnpasta, Haargel, Getränke, Suppen, Säfte, Parfums, Rasierschaum, Sprays und andere Artikel mit vergleichbarer Konsistenz.
1 - Besorgen Sie sich einen transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel (z. B. einen Tiefkühlbeutel) mit maximal einem Liter Fassungsvermögen (Maße: ca. 20 cm x 20 cm).
Pro Passagier darf ein Beutel mit an Bord genommen werden.
2 - Verstauen Sie die flüssigen Produkte und ähnlichen Artikel in diesem Beutel. Die einzelnen Behältnisse dürfen maximal 100 ml fassen.
3 - Alle Behältnisse mit höherem Fassungsvermögen müssen im aufgegebenen Gepäck transportiert werden.
In der E-Boutique von Air France finden Sie Reisebeutel, die den Sicherheitsnormen für die Mitnahme von Flüssigkeiten in die Kabine entsprechen. Besuchen Sie uns einfach unter eshopping.airfrance.fr, Rubrik „Luggage & leather goods“. (Lieferung der Artikel in eine zunehmende Zahl von Ländern).
Ausnahmen:
Aus gesundheitlichen Gründen unerlässliche Nahrungsmittel und Medikamente sind von dieser Beschränkung ausgenommen.
Sie können bei der Sicherheitskontrolle jedoch aufgefordert werden, die Mitnahme der betreffenden Produkte zu rechtfertigen (möglicherweise müssen Sie die mitgenommenen Nahrungsmittel probieren).
- Nahrungsmittel:
Spezialnahrung, ohne die Ihnen das Reisen nicht möglich ist (z. B. bei Laktose- oder Glutenallergie),
Babynahrung
- Medikamente:
Verschreibungspflichtige Medikamente: Auf Aufforderung des Sicherheitspersonals müssen Sie die Einnahme dieses Medikaments rechtfertigen (auf Ihren Namen ausgestelltes Rezept, ärztliches Attest usw.)
Nicht verschreibungspflichtige Medikamente, die in der Apotheke oder im Handel erhältlich sind (für diese Produkte ist eine strengere Auslegung der Mitnahmebedingungen möglich, da sie nicht als "lebensnotwendig" erachtet werden).
Sie reisen von einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union ein und haben einen Anschlussflug ab einem europäischen Flughafen (gilt auch für Norwegen, Island und die Schweiz):
Ihre Einkäufe werden von der Sicherheitskontrolle akzeptiert, wenn diese sich in einer versiegelten Plastiktüte befinden und Sie den Kassenbon vorweisen können.
Sie reisen von einem Flughafen außerhalb der Europäischen Union ein und haben einen Anschlussflug ab einem europäischen Flughafen (gilt auch für Norwegen, Island und die Schweiz):
Wenn Sie an einem Flughafen außerhalb der Europäischen Union (Duty-Free-) Artikel erworben haben, werden diese Artikel bei der Sicherheitskontrolle Ihres Anschlussfluges konfisziert.
- Bordverkauf:
Wenn Sie einen Artikel an Bord eines Flugzeugs einer europäischen Fluggesellschaft erwerben, das an einem Flughafen außerhalb der Europäischen Union startet, können Sie diesen Artikel an Bord des Anschlussfluges in ein EU-Land mitnehmen, sofern er in einer versiegelten Tüte mitgeführt wird und ein Kaufbeleg über den Bordverkauf vorliegt.
Bei der Sicherheitskontrolle sind folgende Gegenstände separat vom Handgepäck vorzuzeigen:
Alle oben genannten Produkte und Gegenstände, Stößt das Personal bei der Sicherheitskontrolle auf flüssige Produkte und ähnliche Artikel im Handgepäck, werden diese konfisziert.
Laptops (sie müssen für die Sicherheitskontrolle ausgepackt werden),