Air France - Sky Team
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Handgepäck

Seit 28. März 2010* gelten vereinfachte und vorteilhaftere Gepäckbestimmungen für Ihre Flüge mit Air France. Was dürfen Sie an Bord mitnehmen? Größe des Gepäckstücks, Gewicht, verbotene Gegenstände, Mitnahme von Flüssigkeiten: Hier finden Sie alles Wissenswerte zum Handgepäck.

* Wenn Sie Ihr Ticket vor dem 28. März 2010 gebucht haben, gelten die in Ihrem Reisememo angegebenen Gepäckbestimmungen.

Bestimmte Gegenstände gefährden Ihre Sicherheit und die Sicherheit der anderen Passagiere. Beachten Sie bitte die folgenden Hinweise, bevor Sie packen.

Verbotene Gegenstände

Zu Ihrer Sicherheit ist die Mitnahme bestimmter Gegenstände strengstens verboten. Gegebenenfalls werden diese Gegenstände bei der Sicherheitskontrolle konfisziert.
  • Stichwaffen und scharfkantige und spitze Gegenstände aus Metall oder anderen Materialen, die als Waffe eingesetzt werden können (Beispiel: Nagelscheren, Rasierklingen usw.)
  • Schusswaffen
  • Patronen und Munition für Jagd- und Sportwaffen
  • Parfums und Spraydosen
  • Feuerzeuge und der zugehörige Brennstoff auf Flügen in und aus den USA
  • Nasszellenbatterien
  • Feuerwerkskörper, Knallkörper, Bengalfeuer, Leuchtraketen, Waffenimitate, Feueranzünder, Tränengas
  • Gaskocher, Gasflaschen, Sauerstoffflaschen
  • Farben, Firnisse, Lacke
  • Giftige Stoffe, Krankheitserreger, radioaktives Material
  • Chemikalien, Dünger, Unkrautvernichter, Pestizide, Insektizide
  • Beize, Natronbleichlauge, Chlor, Waschmittel
  • Entzündliche Flüssigkeiten wie Treibstoff, Verdünner, Lösungsmittel, Aceton
  • Quecksilberthermometer, Barometer
  • Nahrungsmittel tierischen Ursprungs: Die Einfuhr von Wildfleisch in jeglicher Form in die Europäische Union ist strengstens verboten. Dieses Einfuhrverbot gilt sowohl für die Beförderung in der Kabine, im Frachtraum oder als Frachtgut. Passagiere, die sich nicht an dieses Verbot halten, können strafrechtlich belangt werden*.

* Gemäß Artikel L237-3 des französischen Gesetzbuches Code Rural et de la Pêche Maritime.

Gegenstände, für die Sonderregelungen gelten

Die nachstehenden Produkte (unvollständige Liste) dürfen in der Kabine mitgeführt werden, unterliegen jedoch besonderen Vorschriften.

Nahrungsmittel tierischen Ursprungs

Die Einfuhr bestimmter Erzeugnisse tierischen Ursprungs in die Europäische Union (EU) ist aufgrund der Einschleppungsgefahr von Infektionskrankheiten entweder gänzlich verboten oder unterliegt strengen Bestimmungen. Werden diese Erzeugnisse nicht deklariert, kann eine Geldstrafe verhängt oder ein Strafantrag* gestellt werden.

* Gemäß Artikel L237-3 des französischen Gesetzbuches Code Rural et de la Pêche Maritime.