Air France - Sky Team
 Sie können Ihr Haustier im Flugzeug mitnehmen.
Geben Sie bitte gleich bei der Reservierung an, dass Sie mit einem Haustier reisen und erkundigen Sie sich, ob die Beförderung in der Passagierkabine oder im Frachtraum erfolgt.

Beförderung in der Kabine
Beförderung im Frachtraum
Beförderung als Frachtgut
Tiere, für die ein Beförderungsverbot gilt
Transportkosten



Beförderung in der Kabine

Zur Beförderung zugelassene Tiere:

  • Nur Hunde und Katzen unter 6 kg (inklusive Transportbehälter)
  • Blindenhunde und vergleichbare Begleithunde, unabhängig von ihrem Gewicht
Beförderungsbestimmungen:
  • Blindenhunde und vergleichbare Tiere. Das Tier muss in einem normgerechten Spezialkäfig reisen.
  • Der Transportbehälter muss luftdurchlässig und groß genug sein, damit das Tier aufstehen und sich umdrehen kann.
  • Das Tier darf den Transportbehälter während der gesamten Flugdauer unter keinen Umständen verlassen.
  • Die Transporttasche, in der das Tier mitgenommen wird, gilt als Handgepäck.
Praktische Informationen:
  • Damit die Flugreise für das Tier möglichst stressfrei verläuft, empfehlen wir, dem Tier nach Absprache mit dem Tierarzt ein Mittel zu verabreichen, das Reisekrankheit oder übermäßige Reaktionen während des Fluges vermeiden hilft.
  • Informieren Sie sich über die im Abflug- und Ankunftsland geltenden Regelungen (Impfungen, Quarantäne usw.), um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

    Für weitere Informationen und Tarifauskünfte setzen Sie sich bitte mit unserem Reservierungsservice in Verbindung.
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Beförderung im Frachtraum

Der Flugkapitän wird über die Beförderung eines Tieres im Frachtraum informiert und trifft die nötigen Maßnahmen für das Wohlergehen des Tieres (Beleuchtung, Beheizung).





Folgende Tiere werden im Frachtraum akzeptiert: Hunde und Katzen über 6 kg müssen im Frachtraum befördert werden (max. 75 kg).



Modalitäten: Der Fluggast muss die Beförderung des Tieres vorbereiten und dabei die Vorgaben zum Transportbehältnis (Größe, Material usw.) berücksichtigen.

- innerhalb von Frankreich (ohne Überseegebiete): 20 €
- innerhalb von Europa: 80 €
- zu anderen Reisezielen: 160 €

Für Flüge, bei denen sich das Freigepäck nach der Anzahl der Gepäckstücke richtet, ist für die Beförderung von Tieren eine Pauschalgebühr von 160 € zu entrichten.

(200 USD bei Flügen aus den USA, aus Mexiko und ab Havanna bzw. 200 CAD bei Flügen aus Kanada).








Bestimmungen: Für sein eigenes Wohlergehen wird ein Tier nicht in den Frachtraum verladen, wenn das Transportbehältnis nicht den Vorgaben entspricht.





Tipp: Erkundigen Sie sich vor Ihrer Reise bei unseren Agenturen und fragen Sie Ihren Tierarzt um Rat, um ein passendes, den Vorgaben entsprechendes Transportbehältnis zu beschaffen.
Praktische Infos: Erkundigen Sie sich vor Ihrer Reise über die Ein- und Ausreisebestimmungen für Tiere im Abflug- und Zielland (Impfung, Quarantäne usw.), um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Für Rückfragen und Tarifinformationen wenden Sie sich bitte an unsere Reservierungs-Hotline.




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Beförderung als Frachtgut

Alle anderen als die oben genannten Tiere müssen als Frachtgut mit dem Carrier Air France Cargo befördert werden.
Näheres zu den Tierarten, die als Frachtgut befördert werden können, zu den Modalitäten und Tarifen erfahren Sie direkt bei Air France Cargo.
 
Air France Cargo


Tiere, für die ein Beförderungsverbot gilt

Das Beförderungsverbot (Mitnahme in die Kabine, Beförderung im Frachtraum oder als Frachtgut) gilt für Hunde, die gemäß der Einteilung des französischen Ministeriums für Landwirtschaft und Fischerei der ersten oder zweiten Kategorie zugerechnet werden.

- Hunde der ersten Kategorie
Kampfhunde, die keiner Rasse zugehören, in ihren morphologischen Merkmalen jedoch mit den Rassehunden Staffordshire Terrier (Pitbull), Mastiff (Boerbull) oder Tosa vergleichbar sind.

- Hunde der zweiten Kategorie
Wachhunde oder Hunde zur Verteidigung. Zu diesen Rassehunden zählen American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Tosa und alle Hunde, die in ihren morphologischen Merkmalen mit dem Rassehund Rottweiler vergleichbar sind.



Transportkosten

Tiere können nicht als Freigepäck befördert werden.

Für Flüge, bei denen sich das Freigepäck nach dem Gewicht richtet, ist für die Beförderung von Tieren eine Pauschalgebühr zu entrichten, die vom Zielort abhängig ist.

- innerhalb von Frankreich (ohne Überseegebiete): 20 €
- innerhalb von Europa: 80 €
- zu anderen Reisezielen: 160 €

Für Flüge, bei denen sich das Freigepäck nach der Anzahl der Gepäckstücke richtet, ist für die Beförderung von Tieren eine Pauschalgebühr von 200 € zu entrichten.
(200 CAD bei Flügen aus Kanada, 200 USD bei Flügen aus den USA und anderen Reisezielen.)


Washingtoner Artenschutzabkommen
Das Abkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen wurde 1973 in Washington unterzeichnet. Es gilt heute in 150 Ländern, einschließlich Frankreich. Laut Abkommen ist der internationale Handel mit bestimmten Tierarten wie Gorillas, Elefanten, Meeresschildkröten usw. grundsätzlich verboten, andere Tierarten wie Affen, Papageien, Boas usw. dürfen nur in beschränktem Maße gehandelt werden. In diesem Fall ist für die Beförderung eine CITES-Genehmigung vorzuweisen (CITES: Convention on International Trade of Endangered Species).
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