Air France - Sky Team
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Visum und Sicherheitsmaßnahmen

Einreiseformalitäten für die USA
Die ESTA-Einreisegenehmigung
ist ab dem 8. September 2010 kostenpflichtig.

Visum, Reisepass, Einreiseformalitäten ... Hier finden Sie praktische Tipps zur Vorbereitung Ihrer Reise.

Aus Gründen der Flugsicherheit und zum Schutz der nationalen Sicherheit verpflichten bestimmte Länder* die internationalen Fluggesellschaften, ihnen alle oder einen Teil der Passagierdaten zu übermitteln.

* Algerien, China, Dominikanische Republik, Dubai, Indien, Iran, Japan, Kanada, Korea, Kuba, Mali, Mexiko, Südafrika, Syrien, Vereinigte Staaten

Neue Einreisebestimmungen für die USA

Sie möchten in die USA reisen? Seit 21. Juni 2010 sind Sie verpflichtet, eine elektronische Reisegenehmigung anzufordern. Diese neue Bestimmung gilt für Staatsangehörige von VWP-Ländern (Visa Waiver Programm, Programm für visumfreies Reisen)*. Die Genehmigung ist derzeit kostenlos** und kann schnell und bequem über das Online-System System ESTA (Electronic System for Travel Authorization) angefordert werden.
Hinweis:

  • Es empfiehlt sich, den Antrag spätestens 72 Stunden vor Abflug einzureichen.
  • Die ESTA-Genehmigung gilt 2 Jahre vorausgesetzt, Ihr Reisepass läuft in diesem Zeitraum nicht ab.
  • Langfristig wird die ESTA-Genehmigung das Einreiseformular ersetzen, das vor der Landung in den USA an Bord des Flugzeugs auszufüllen ist.

* Staatsangehörige aus 35 Ländern können visumfrei in die USA einreisen, wenn sie sich nicht länger als 90 Tage in den USA aufhalten. Diese Regelung gilt für die folgenden Länder: Andorra, Australien, Belgien, Brunei, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Japan, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südkorea, Tschechische Republik, Ungarn.
** Die ESTA-Einreisegenehmigung ist ab dem 8. September 2010 kostenpflichtig.

Weitergabe von Passagierdaten

Übermittlungspflicht

Die Übermittlungspflicht gilt unabhängig von der Verkaufsstelle oder dem Buchungssystem. Werden die gewünschten Informationen nicht an das Zielland übermittelt, hat dies schwere Sanktionen für die Fluggesellschaften zur Folge.

Datenschutz

Im Rahmen der französischen und europäischen Rechtsvorschriften bemüht sich Air France um die Sicherheit und den Schutz der personenbezogenen Daten ihrer Kunden. Eine Reihe von Daten sind zwingend erforderlich, damit die Reservierung vorgenommen und der Beförderungsvertrag abgeschlossen werden kann. Laut Gesetz haben die Kunden das Recht, die Übermittlung der Daten zu verweigern. Macht ein Kunde von diesem Recht Gebrauch, kann dies nach sich ziehen, dass die Reise storniert oder bestimmte Leistungen (z. B. besondere Menüwünsche) nicht erbracht werden.

Hinweis

Air France informiert: Eine Reihe von persönlichen Daten, die der Kunde bei der Reservierung angibt, werden an die Behörden des Ziellandes übermittelt.

Gehen Sie bestens informiert an den Start!

Impfungen, Einreiseformalitäten, hilfreiche Telefonnummern, Sicherheitsrisiken für Reisende - auf der Website
Conseils aux voyageurs des französischen Außenministeriums finden Sie wichtige Hinweise, damit Sie bestens informiert auf Reisen gehen (nur in französischer Sprache).