Air France - Sky Team
 Hier finden Sie einige Tipps und Hinweise für die Reisevorbereitung.

Einreisebestimmungen für die USA
Visum und Einreise
Minderjährige französische Staatsangehörige
Allein reisende Kinder
Zoll
Passieren Sie die Grenzkontrolle schnell und bequem mit PARAFES
Weitergabe von Passagierdaten







Einreisebestimmungen für die USA

Sie möchten in die USA reisen? Seit 12. Januar 2009 sind Sie verpflichtet, eine Reisegenehmigung für die USA anzufordern. Diese neue Bestimmung gilt für Staatsangehörige von VWP-Ländern (Visa Waiver Programm, Programm für visumfreies Reisen)*. Die Genehmigung ist derzeit kostenlos und kann schnell und bequem über das Online-System ESTA (Electronic System for Travel Authorization) angefordert werden.
Hinweis:
  • Es empfiehlt sich, den Antrag spätestens 72 Stunden vor Abflug einzureichen.
  • Die ESTA-Genehmigung gilt 2 Jahre vorausgesetzt, Ihr Reisepass läuft in diesem Zeitraum nicht ab.
  • Langfristig wird die ESTA-Genehmigung das Einreiseformular ersetzen, das vor der Landung in den USA an Bord des Flugzeugs auszufüllen ist.
  • Es empfiehlt sich, einen Ausdruck der Reisegenehmigung vorzuzeigen, um die Formalitäten bei der Visumkontrolle zu erleichtern.
* Staatsangehörige aus 35 Ländern können visumfrei in die USA einreisen, wenn sie sich nicht länger als 90 Tage in den USA aufhalten.
Diese Regelung gilt für die folgenden Länder: Andorra, Australien, Belgien, Brunei, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Japan, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südkorea, Tschechische Republik, Ungarn
 
Einreisegenehmigung beantragen


Visum und Einreise

Informieren Sie sich vor Ihrer Auslandsreise bei der Botschaft und dem Konsulat des Reiselandes (der Reiseländer) über die Einreise- und Aufenthaltsformalitäten sowie die erforderlichen Ausweispapiere und überprüfen Sie die Gültigkeitsdauer Ihrer Reisedokumente.


Minderjährige französische Staatsangehörige

Kinder unter 15 Jahren müssen im Reisepass ihrer französischen Begleitperson eingetragen sein oder über einen eigenen Ausweis verfügen. Ab 15 Jahren ist ein eigenes Ausweisdokument Pflicht.
Wird das Kind auf einem internationalen Flug von einer Person begleitet, die nicht der Vater, die Mutter oder der legale Vormund des Kindes ist, muss die Begleitperson die Reisedokumente des Kindes mit sich führen (Ausweisdokument, Ausreisegenehmigung usw.). Falls für die Einreise in das Zielland auch für Kinder ein Reisepass erforderlich ist, wird keine Ausreisegenehmigung benötigt.

Achtung: Bei Reisen in die USA müssen selbst Kinder unter 15 Jahren (auch Babys) über einen eigenen Reisepass verfügen.


Allein reisende Kinder

· Allein reisende Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen einen Personalausweis (dieses Ausweisdokument reicht für Frankreich und bestimmte Länder, z. B. für die EU) oder ihren eigenen Reisepass mit sich führen.

· Kinder und Jugendliche, die mit einem Personalausweis ins Ausland reisen, müssen außerdem eine von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung ihres Wohnorts ausgestellte Ausreisegenehmigung mit sich führen. Verfügen sie über einen auf ihren Namen ausgestellten Reisepass, ist keine Ausreisegenehmigung erforderlich.

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Zoll

· Erkundigen Sie sich bei den Konsulaten oder Verkehrsämtern des Reiselandes (der Reiseländer), da manche das Einführen von Lebensmitteln oder Geräten, wie z.B. Fotoapparate, Transistorradios usw. verbieten.

- Achtung
Die Ein- und Ausfuhr von gefälschten Produkten stellt ein Zollvergehen dar.

Der Käufer
- kann für den Besitz von gefälschten Produkten mit einer Geldstrafe von bis zu 300 000 € oder einer Haftstrafe von bis zu 3 Jahren belegt werden, - setzt sich möglicherweise einem Gesundheitsrisiko aus (kopierte Spirituosen, Parfums und Kosmetika),
- gefährdet das industrielle Erbe Frankreichs und das französische Know-how,
- finanziert kriminelle Netzwerke.
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Passieren Sie die Grenzkontrolle schnell und bequem mit PARAFES

Schluss mit langen Warteschlangen an der Grenzkontrolle: Vor dem Abflug oder nach der Landung sparen Sie mit dem neuen kostenlosen Service PARAFES (automatisierter schneller Durchgang an den Schengen-Außengrenzen) wertvolle Zeit bei der Grenzkontrolle.
Damit Sie die automatische Grenzkontrolle nutzen können, müssen Sie sich vorher zum Programm anmelden. Wenn Sie in die Schengen-Zone ein- bzw. aus der Schengen-Zone ausreisen möchten, müssen Sie dann nur mehr Ihren Reisepass in den Scanner einführen und Ihren Fingerabdruck einlesen.
Dieser Service wird bei der Ankunft und beim Abflug am Terminal 2E in Paris Charles de Gaulle 2 angeboten und schrittweise auf den gesamten Flughafen Paris-Charles de Gaulle und Paris-Orly und schließlich auf ganz Frankreich ausgeweitet.

Mehr dazu: www.parafes.immigration.gouv.fr



Weitergabe von Passagierdaten

Aus Gründen der Flugsicherheit und zum Schutz der nationalen Sicherheit verpflichten bestimmte Länder die internationalen Fluggesellschaften, ihnen alle oder einen Teil der Passagierdaten zu übermitteln.



  • Übermittlungspflicht
    Die Übermittlungspflicht gilt unabhängig von der Verkaufsstelle oder dem Buchungssystem.
    Werden die gewünschten Informationen nicht an das Zielland übermittelt, hat dies schwere Sanktionen für die Fluggesellschaften zur Folge.

  • Datenschutz
    Im Rahmen der französischen und europäischen Rechtsvorschriften bemüht sich Air France um die Sicherheit und den Schutz der personenbezogenen Daten ihrer Kunden. Eine Reihe von Daten sind zwingend erforderlich, damit die Reservierung vorgenommen und der Beförderungsvertrag abgeschlossen werden kann. Laut Gesetz haben die Kunden das Recht, die Übermittlung der Daten zu verweigern. Macht ein Kunde von diesem Recht Gebrauch, kann dies nach sich ziehen, dass die Reise storniert oder bestimmte Leistungen (z. B. besondere Menüwünsche) nicht erbracht werden.

  • Hinweis
    Air France informiert: Eine Reihe von persönlichen Daten, die der Kunde bei der Reservierung angibt, werden an die Behörden des Ziellandes übermittelt.

  • Betroffene Länder
    Arabische Emiräte, China, Indien, Japan, Kanada, Korea, Kuba, Mexiko, USA.
 
Übermittlung der Passagierdaten

Weitere Informationen
Französische Staatsangehörige können sich spezielle "Ratschläge für Reisende" beim Außenministerium einholen.   Außenministerium
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