ELVIA ersetzt die vertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem versicherten Reisearrangement bei Nichtantritt der Reise sowie die Mehrkosten der Anreise bei verspätetem Reiseantritt aus versicherten Gründen (§ 2 AVB RR 10), alternativ notwendige Betreuungs- und Pflegekosten infolge unerwarteter schwerer Erkrankung oder Unfallverletzung einer Risikoperson bis zur Höhe der Stornokosten.
- Unerwartete schwere Erkrankung, Tod, schwere Unfallverletzung;
- Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft;
- erheblicher Sachschaden am Eigentum der versicherten Person durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Erdbeben oder vorsätzliche Straftat Dritter;
- Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung;
- unerwartete Wiedereinstellung nach vorangegangener Arbeitslosigkeit zum Zeitpunkt der Buchung der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson.
(mindestens € 25,- je Person / Objekt).
Auslandsreise-Krankenversicherung: Erstattet gemäß den Versicherungsbedingungen die Kosten für notwendige ärztliche Hilfe im Ausland bei akut eintretenden Krankheiten und Unfallverletzungen auf der Auslandsreise. Krankenrücktransport, wenn medizinisch sinnvoll; daneben wird Krankenhaustagegeld gezahlt. Leistungen in Deutschland: Krankenhaustagegeld, Rücktransport und Überführung.
Selbstbehalt: € 100,- je Person bei jedem versicherten Ereignis
Reise-Notruf-Versicherung: Bietet und organisiert Hilfe weltweit bei Notfällen im Ausland. Unter einer zentralen Rufnummer steht die ELVIA Assistance-Notrufzentrale 24 Stunden täglich zur Seite.
Reisegepäck-Versicherung: Ersetzt den Zeitwert des Gepäcks bei Diebstahl oder Raub sowie bei Beschädigung oder Abhandenkommen während der Reise bis zur Höhe von € 2.000,- pro Person, sofern die vereinbarte Versicherungssumme dem Gesamtwert des persönlichen Reisegepäcks entspricht.
Reisehaftpflicht-Versicherung: Versicherungsschutz gegen gesetzliche Schadenersatzansprüche Dritter wegen Personen- und Sachschäden bis zur Höhe von € 500.000,- je Person, pauschal bei Personen- und Sachschäden. Keine KFZ-Haftpflicht.



