Geschäftsbedingungen VoyageurREWARDS
Begriffsbestimmungen
„Geschäftsvereinbarung“: Zwischen Air France und einem Unternehmen geschlossene Vereinbarung, deren Ziel es ist, die Tarifbedingungen festzulegen, zu denen das Unternehmen auf den Linien von Air France und/oder KLM reisen kann.
„Programmverwalter“: Mitarbeiter des teilnehmenden Unternehmens, der von letzterem dazu bestimmt wurde, das VoyageurREWARDS Konto im Namen und für das Konto des teilnehmenden Unternehmens zu führen.
„Air France“: Die Firma Air France, Aktiengesellschaft französischen Rechts mit einem Kapital von 1 901 231 625 Euro und Firmensitz in Frankreich, F-95747 Roissy CDG Cedex, 45, rue de Paris und Handelsregisternummer 420 495 178 im Handels- und Firmenregister von Bobigny.
„Reisebüros“: ausstellende Reisebüros im Teilnahmeland.
Ticket: Tickets, die es dem teilnehmenden Unternehmen ermöglichen, Punkte zu den im nachstehenden Artikel 3 aufgeführten Bedingungen zu sammeln.
„Allgemeine Bedingungen“: die vorliegenden allgemeinen Bedingungen.
„KLM“: Koninklijke Luchtvaart Maatschappij N.V. (KLM Royal Dutch Airlines) Unternehmen niederländischen Rechts mit Handelsregisternummer 33014286 und Firmensitz in Amstelveen, in den Niederlanden.
„Prämienabrufsystem“: Onlinebuchungssystem, mit dessen Hilfe die Tickets für die VoyageurREWARDS Prämien abgerufen werden können.
„Teilnahmeland“: Deutschland
„Punkte“: vom teilnehmenden Unternehmen im Rahmen des VoyageurREWARDS Programms zu den im nachstehenden Artikel 3 festgelegten Bedingungen gesammelte Größeneinheit.
„Prämien“: Flugtickets, Upgrades in eine höhere Reiseklasse oder Übergepäckpauschalen, die das Unternehmen durch die Umwandlung der im Rahmen des Programms gesammelten Punkte nach den im nachstehenden Artikel 4 festgelegten Regeln erhält.
„Prämienticket“: zugunsten der teilnahmeberechtigten Reisenden durch die Umwandlung der vom teilnehmenden Unternehmen erhaltenen Punkte nach den insbesondere in nachstehendem Artikel 4 festgelegten Regeln erhaltene Flugtickets.
„Prämie Upgrade in eine höhere Reiseklasse“: Einstufungen in eine höhere Reiseklasse, die das teilnehmende Unternehmen zugunsten der teilnahmeberechtigten Reisenden durch die Umwandlung der im Rahmen des Programms gesammelten Punkte nach den im nachstehenden Artikel 4 festgelegten Regeln erhält.
„Übergepäckprämie“: Zugunsten der teilnahmeberechtigten Reisenden durch die Umwandlung der im Rahmen des Programms vom teilnehmenden Unternehmen gesammelten Punkte nach den im nachstehenden Artikel 4 festgelegten Regeln erhaltene Übergepäckpauschalen.
„Kundenkennung“: Von Air France erstellte VoyageurREWRDS Kontonummer, die der teilnehmenden Gesellschaft bei der Registrierung mitgeteilt wird. Diese Kundenkennung muss für jede Ticketausgabe verwendet werden, die für das teilnehmende Unternehmen erfolgt.
„Website“: die Website www.airfrance.de
„Teilnehmende Gesellschaft“: dem VoyageurREWARDS Programm beigetretene juristische Person, deren Beitritt von Air France zugelassen wurde.
„Teilnahmeberechtigte Reisende“: Mitarbeiter des teilnehmenden Unternehmens, die im Namen des letzteren Geschäftsreisen antreten.
1. Gegenstand
1.1. „VoyageurREWARDS“ ist ein Kundenbindungsprogramm für Unternehmen, dessen Zweck es ist, den teilnehmenden Unternehmen in Übereinstimmung mit einer auf der Website dargestellten Tabelle Punkte zuzuweisen. Dies geschieht in Übereinstimmung mit den nachstehend aufgeführten Bedingungen und Beschränkungen in Abhängigkeit der von den teilnahmeberechtigten Reisenden unter den auf dem Air France Ticket (Code 057) Air France- und KLM-Flugnummern getätigten Flügen.
1.2. VoyageurREWARDS ist ein ausschließlich auf dem Internet basierendes Programm. Der Beitritt zum Programm ist nur möglich, wenn das teilnehmende Unternehmen Air France eine E-Mail-Adresse zuteilt, um zu gewährleisten, dass alle im Rahmen von VoyageurREWARDS vorgeschlagenen Funktionen richtig verwendet werden.
1.3. Je nach der Anzahl der vom teilnehmenden Unternehmen erworbenen und gesammelten Punkte kann das betreffende Unternehmen nach den in Artikel 4 festgelegten Bedingungen Prämien in Form von Flugtickets, Upgrades in eine höhere Reiseklasse oder Übergepäckpauschalen erwerben.
1.4. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen bestimmen das Vertragsverhältnis zwischen dem teilnehmenden Unternehmen und Air France, nachstehend einzeln und/oder gemeinsam die Partei bzw. die Parteien bezüglich des VoyageurREWARDS Programms genannt.
Das nachstehend als „Vertrag“ bezeichnete Übereinkommen beruht auf dem Einverständnis von Air France zum Beitritt eines Unternehmens. Die Vertragsbestimmungen decken die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien bezüglich des VoyageurREWARDS Programms ab. Sie haben Vorrang vor sämtlichen anderen Angeboten und Briefwechseln zwischen den Parteien zum Vertragsgegenstand, die vor der Unterzeichnung des Vertrags abgeschlossen wurden, und machen diese ungültig.
2. Teilnahmebedingungen am VoyageurREWARDS Programm
2.1. Teilnahmeberechtigt am VoyageurREWARDS Programm sind alle Unternehmen, deren Firmensitz und begünstigte Niederlassungen im Teilnahmeland liegen und die keinen Handelsvertrag mit Air France abgeschlossen haben (bzw. keine Verhandlungen zum Abschluss eines solchen Vertrags führen). Für den Fall, dass das teilnehmende Unternehmen mit Air France ein Handelsabkommen abschließen sollte, vereinbaren die Parteien, dass der Vertrag automatisch und rechtsgültig mit dem Inkrafttreten des Handelsabkommens ausläuft. In einem solchen Fall kann das teilnehmende Unternehmen die innerhalb des VoyageurREWARDS Programms gesammelten Punkte während einer Höchstdauer von acht (8) Monaten ab dem Auslaufzeitpunkt des Vertrags nutzen.
Reisebüros, Flugticket-Großhändler, Consolidators und sonstige Reisehändler sind nicht teilnahmeberechtigt.
2.2. Alle Unternehmen, die am VoyageurREWARDS Programm teilnehmen möchten und die hierfür notwendigen Bedingungen erfüllen, müssen von einem ihrer Prokuristen einen auf der Website bzw. im Reisebüro zur Verfügung gestellten Aufnahmeantrag ausfüllen lassen und sich mit den Geschäftsbedingungen einverstanden erklären. Jeder Mitarbeiter eines Unternehmens, der einen Aufnahmeantrag gestellt hat, erklärt berechtigt zu sein, im Namen des Unternehmens Verpflichtungen einzugehen.
Mit dem Ausfüllen des Aufnahmeantrags gelten die Allgemeinen Bedingungen als zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Sobald Air France dem Beitritt des teilnehmenden Unternehmens zugestimmt hat, erhält letzteres per E-Mail eine ID sowie ein Passwort, um auf den gesicherten Teilnehmerbereich der Website zugreifen zu können.
Ein teilnehmendes Unternehmen kann nur einen einzigen Beitritt unterzeichnen und nur ein auf seinen Namen laufendes Konto haben.
2.3. Im Aufnahmeantrag bestimmt das teilnehmende Unternehmen unter seinen Mitarbeitern einen Verwalter, nachstehend der „Programmverwalter“ genannt. Dieser ist damit beauftragt, das VoyageurREWARDS-Konto im Namen und auf Rechnung des teilnehmenden Unternehmens zu führen. Aufnahmeanträge können nur dann angenommen werden, wenn Sie eine gültige E-Mail-Adresse des Programmverwalters enthalten. Das teilnehmende Unternehmen verpflichtet sich, Air France unverzüglich mit Hilfe des auf der Website zur Verfügung gestellten Adressänderungsformulars oder brieflich bzw. per E-Mail unter der in nachstehendem Artikel 6 genannten Adresse von jeder Namensänderung, Anschriftsänderung oder Änderung der E-Mail des Programmverwalters sowie über sämtliche weiteren Angaben in Kenntnis zu setzen, die für die Verwaltung des Kontos durch Air France notwendig sind. Der Programmverwalter ist für die Kontrolle der von Air France nach dem Beitritt zum Programm berücksichtigten Ticketnummern verantwortlich.
2.4. Das teilnehmende Unternehmen steht Air France gegenüber für die Richtigkeit und Vollständigkeit sämtlicher an Air France insbesondere im Rahmen des Aufnahmeformulars übermittelter Informationen ein und haftet für jede falsche, unvollständige oder veraltete Angabe.
2.5. Air France kann den Beitritt jedes Unternehmens, das die Teilnahmekriterien für das VoyageurREWARDS Programm laut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erfüllt, zurückweisen.
2.6. Jedes teilnehmende Unternehmen verfügt über ein persönliches Konto, auf dem seine Punkte gutgeschrieben werden.
3. Bedingungen für das Sammeln von Punkten
3.1. Gültige Bedingugen für das Sammeln von Punkten
Die Punkte können vom teilnehmenden Unternehmen mit dem Beginn des Gültigkeitsdatums des Vertrags gesammelt werden.
Das teilnehmende Unternehmen erhält nur für solche Flüge Punkte, die unter einer Air France- und/oder KLM-Flugnummer laufen, im Teilnahmeland über eine Air France-Ticketnummer (057) erworben und ausgestellt wurden und tatsächlich von einem teilnahmeberechtigten Reisenden angetreten wurden. Die Punktezuteilung erfolgt in Übereinstimmung mit der zum Zeitpunkt des betroffenen Fluges geltenden Tariftabelle. Diese Tariftabelle kann auf der Website eingesehen werden und ist von dem für eine bestimmte Reservierungsklasse bezahlten Tarif und dem jeweiligen Bestimmungsort und nicht von der gewählten Reiseklasse abhängig.
Die Punkte werden nach Abschluss der Reise innerhalb der bei Air France geltenden Bearbeitungsfristen gutgeschrieben.
Für Flugtickets die zu einem Kategorietarif (Seefahrer-, Erdöl, Ethnik-, Missionartarife, usw.) ausgestellt wurden, für Flugtickets zum Gruppentarif, für Tickets, die für Reisebüros, Consolidators und Reiseveranstalter ausgestellt wurden, für Pauschaltickets, im Voraus bezahlte Tickets, Partnertickets und Sonderangebotstickets können keine Punkte berücksichtigt werden. Kostenlose oder Flying Blue Prämientickets sind vom VoyageurREWARDS Programm ausgeschlossen und beinhalten keinen Anspruch auf Punkte.
3.2. Auf der Website steht eine Aufstellung der gesammelten Punkte zur Verfügung. Diese Aufstellung ist in einem persönlichen, gesicherten Bereich zugänglich, auf den mit Hilfe einer ID und eines Kennworts zugegriffen werden kann, die dem Programmverwalter mitgeteilt werden.
Der Programmverwalter des teilnehmenden Unternehmens ist für die Verwendung seines Passworts verantwortlich und darf dieses keinem Dritten bekannt geben.
3.3. Die gesammelten Punkte gehören dem teilnehmenden Unternehmen.
3.4. Die Punkte haben eine Gültigkeitsfrist von zwei (2) vollen Kalenderjahren ab dem Zeitpunkt, zu dem sie dem Konto gutgeschrieben wurden, vorausgesetzt die entsprechende Kündigung erfolgte zu den in nachstehendem Artikel 5 festgelegten Bedingungen.
Hat das teilnehmende Unternehmen während einer Dauer von zwei (2) Kalenderjahren keine Punkte gesammelt, wird der Vertrag automatisch und rechtskräftig mit einer einfachen Mitteilung von Air France an das teilnehmende Unternehmen gekündigt. Ab dem Versand der genannten Kündigung kann das teilnehmende Unternehmen keine Punkte mehr erwerben und muss die bereits gutgeschriebenen Punkte innerhalb von acht (8) Monaten verwenden. Nach Ablauf dieser Frist sind die erworbenen Punkte endgültig verloren.
3.5. Die Punkte können nicht abgetreten werden und haben keinerlei Handelswert. Sie können nicht umgetauscht oder zu ihrem Geldwert erstattet werden.
3.6. Das teilnehmende Unternehmen verpflichtet sich dazu, dafür zu sorgen, dass sämtliche für seine Rechnung von den Reisebüros ausgegebenen Tickets seine Kundenkennung aufweisen. Im gegenteiligen Fall können die ausgegebenen Tickets für das Sammeln der Punkte nicht automatisch berücksichtigt werden.
3.7. Die teilnahmeberechtigten Reisenden können individuell und zusätzlich zu den vom teilnehmenden Unternehmen erworbenen Punkten Flying Blue Meilen für die gleichen Flüge sammeln.
4. Bedingungen für die Gewährung von Prämien
4.1. Prämienantrag
Die Prämien müssen vom Programmverwalter beantragt werden:
- Der entsprechende Antrag erfolgt entweder über die Website mit Hilfe des Prämienabrufsystem, wobei dieses Verfahren nur für die Prämientickets zutreffend ist
- Oder mit Hilfe des auf der Website verfügbaren Prämienabrufformulars für Upgrades in eine höhere Reiseklasse oder Übergepäckpauschalen.
Die Prämien werden je nach Verfügbarkeit zugeteilt, vorausgesetzt, dass der Punktesaldo des Kontos des teilnehmenden Unternehmens ausreichend ist.
Prämien werden nur für Flüge akzeptiert, die von Air France unter Air France-Flugnummern durchgeführt werden.
Bei der Ausgabe einer Prämie werden die Punkte in Abhängigkeit von ihrer Gültigkeitsfrist verwendet: Die zuerst gutgeschriebenen und somit am ehesten ablaufenden Punkte werden vorrangig abgebucht.
4.2. Das teilnehmende Unternehmen kann beim Abruf einer Prämie die Punkte nicht mit einer Zahlung kombinieren (Barzahlung, Kreditkarte, usw.).
Die Punkte können nicht mit Flying Blue Meilen kombiniert werden, um Prämien zu erhalten. Die Prämien können nicht mit Flying Blue Meilen kombiniert werden.
Die Prämien sind ausschließlich teilnahmeberechtigten Reisenden vorbehalten. Eine ausgegebene Prämie kann nicht abgetreten, ausgetauscht oder rückerstattet werden und hat keinerlei Marktwert. Die kostenpflichtige oder kostenlose Abtretung bzw. der Austausch von Prämien ist streng verboten. Jede abgegebene, ausgetauschte oder verkaufte Prämie ist ungültig und kann weder zurückgenommen noch storniert werden.
4.3. Eine ausgegebene Prämie kann nicht erstattet werden. Nach der Ausgabe der Prämie und vor dem Start des ersten Flugs sind Datums- oder Streckenänderungen je nach Verfügbarkeit möglich. In einem solchen Fall kann sich jedoch eine Anpassung der für die Flugtickets verwendeten Punkte als notwendig erweisen. Außerdem können für jede Prämienänderung Strafpunkte berechnet werden. Die anwendbare Straftabelle ist auf der Website www.airfrance.de verfügbar.
Sämtliche Prämienänderungsanträge müssen über den VoyageurREWARDS Service bis spätestens 24 Stunden vor Abflug erfolgen. Die Adresse dieses Service' ist im nachstehenden Artikel 6 angegeben.
Air France haftet nicht für den Verlust oder die Zerstörung einer Prämie.
4.4. Prämientickets werden ausschließlich in Form elektronischer Tickets ausgegeben. Der Abruf von Prämientickets erfolgt online auf www.airfrance.de. Die Tickets werden zum Zeitpunkt der Bestätigung der Transaktion durch den Programmverwalter ausgegeben und die entsprechenden Punkte werden vom Konto des teilnehmenden Unternehmens abgebucht.
4.5. Die Ausgabe eines Upgrades in die nächste Reiseklasse erfolgt in Übereinstimmung mit den bei Air France für die Einstufung in die nächsthöhere Reiseklasse geltenden Regeln, die beim VoyageurREWARDS Team erfragt werden können. Die Anschrift ist im nachstehenden Artikel 6 angegeben. Upgrades können nur für von Air France selbst durchgeführte Air France Flüge für Reisen in die nächsthöhere Transportklasse durchgeführt werden, sobald die Reservierungsklasse des ursprünglichen Tarifs dies zulässt.
4.6. Die Ausgabe einer Übergepäckpauschale erfolgt in Übereinstimmung mit den bei Air France geltenden Übergepäckregeln, die beim Call-Center unter der Telefonnummer 0180 5 830 830 (0,14 €/Min. aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Mobilfunkggf. abweichend) angegeben werden. Sie kann nur für von Air France durchgeführte Flüge gewährt werden. Die Übergepäckprämie wird in Punkten in Übereinstimmung mit der auf der Website aufgeführten Tabelle bezahlt.
5. Kündigungsbedingungen des Vertrags
5.1. Jede Partei kann ihren Vertrag zu jeder Zeit rechtmäßig per Einschreiben mit Rückschein kündigen.
Im Falle einer Kündigung zu den oben genannten Bedingungen kann das teilnehmende Unternehmen mit Erhalt der Kündigung keine Punkte mehr sammeln und verfügt über eine Frist von acht (8) Monaten ab dem Kündigungszeitpunkt, um alle gesammelten Punkte einzulösen.
5.2. Werden die in den Allgemeinen Bedingungen dargelegten Regeln vom teilnehmenden Unternehmen nicht eingehalten, wird der Name des Programmverwalters in betrügerischer Absicht verwendet oder sollen die beantragten Tickets von nicht teilnahmeberechtigten Reisenden verwendet werden, kann Air France den Vertrag rechtmäßig und mit sofortiger Wirkung kündigen und die vom teilnehmenden Unternehmen erworbenen Punkte und Prämien kündigen, ohne dass das teilnehmende Unternehmen eine Entschädigung aufgrund dieser Kündigung oder Stornierung beantragen kann.
6. Vertraulichkeit der Informationen
Alle namentlichen Informationen werden von Air France in Übereinstimmung mit der geltenden Datenschutzgesetzgebung gespeichert und aufbewahrt. In Übereinstimmung mit dem französischen Datenschutzgesetz vom 6. Januar 1978 verfügt der Programmverwalter über das Recht, auf die betreffenden Informationen zuzugreifen und diese zu berichtigen. Hierzu muss er sich an die nachstehend aufgeführte Adresse wenden:
Bitte wenden Sie sich bezüglich VoyageurREWARDS:
- per E-Mail an mail.vr.de@airfrance.fr
- per Post an die folgende Adresse:
Air France Deutschland
VoyageurREWARDS
Zeil 5
60313 Frankfurt am Main
7. Sonstiges
7.1. Air France behält sich das Recht vor, das Programm VoyageurREWARDS zu streichen oder zu stornieren oder das Programm, die Allgemeinen Bedingungen oder die Punktetabellen zu ändern oder zu ergänzen. Ein teilnehmendes Unternehmen kann in keinem Fall aufgrund beliebiger, von der jeweiligen nationalen Gesetzgebung auferlegter Änderungen Schadensersatzansprüche gegen Air France geltend machen. Änderungen der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen werden mit Hilfe einer VoyageurREWARDS Mitteilung bekannt gegeben. Die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen und sämtliche Änderungen dieser letzteren gelten als angenommen, wenn das teilnehmende Unternehmen das VoyageurREWARDS Konto verwendet, ein Ticket erwirbt, auf eine beliebige Art und Weise eine Prämie oder einen Vorteil des Programms nutzt oder wenn innerhalb von dreißig (30) Tagen nach erfolgter diesbezüglicher Mitteilung kein schriftlicher Einspruch erhoben wird. Ist ein teilnehmendes Unternehmen mit den eventuellen Änderungen des Programms nicht einverstanden, kann dieses Unternehmen seinen Beitritt in Übereinstimmung mit obigem Artikel 5.1 kündigen.
7.2. Der Vertrag, die Punkte und Prämien können unter keinen Umständen, sei es kostenlos oder gegen Entgelt, übertragen, weitergegeben oder abgetreten werden.
7.3. DIE ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN UNTERLIEGEN FRANZÖSISCHEM RECHT. Sie bestimmen das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien. Bei Streitfällen bezüglich der Auslegung oder Durchführung bzw. der Folgen des Vertrags verpflichten sich die Parteien, sich nach vereinten Kräften um eine gütliche Einigung zu bemühen. Bei Streitfällen im Zusammenhang mit der Auslegung oder Durchführung bzw. der Folgen des Vertrags, verpflichten sich die Parteien, sich um eine gütliche Einigung zu bemühen. Kommt es innerhalb eines Monats ab Erhalt der schriftlich und per Einschreiben mit Rückschein erfolgten Mitteilung des Streitfalls durch die eine oder andere Partei nicht zu einer gütlichen Einigung, wird der Streitfall dem Pariser Handelsgericht vorgetragen. Mehr als ein (1) Jahr nach Auftreten des jeweils auslösenden Faktors sind gerichtliche Schritte, unabhängig von ihrer Art, ihrer Begründung und ihrer Bedingungen nicht mehr zulässig.