- Das ausführende Luftfahrtunternehmen ist:
- Air France oder KLM oder
- Delta Air Lines oder Kenya Airways (für Flüge, die auf einem EU-Flughafen angetreten werden) - Sie verfügen über eine bestätigte Buchung für den betreffenden Flug.
- Sie haben eingecheckt und sich vor der angegebenen Meldeschlusszeit oder, falls keine Zeit angegeben wurde, spätestens 45 Minuten vor der veröffentlichten Abflugzeit zur Abfertigung eingefunden.
- Sie fliegen zu einem für die Öffentlichkeit verfügbaren Tarif oder einem Ticket, das im Rahmen eines Vielfliegerprogramms ausgestellt wurde.
- Sie treten Ihren Flug an einem Flughafen der Europäischen Union (EU) an.
1. Annullierung
1.1 Unterstützungsleistungen bei einer Annullierung
- Sie können Ihre Reise zum frühest möglichen Zeitpunkt bis zum Endpunkt unter Reisebedingungen fortsetzen, die mit den vom Luftfahrtunternehmen angegebenen Bedingungen vergleichbar sind, oder, vorbehaltlich verfügbarer Plätze, auch zu einem späteren von Ihnen gewünschten Zeitpunkt zu Ihrem Endziel reisen oder
- Sie können sich die Kosten für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte oder bereits zurückgelegte Reiseabschnitte erstatten lassen, wenn Sie sich für die Rückbeförderung zu dem auf dem Ticket angegebenen Ausgangspunkt entscheiden.
- eine Mahlzeit oder einen Imbiss und/oder ein Getränk in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit,
- Hotelunterbringung (einschließlich Beförderung zwischen dem Flughafen und der Unterbringung), falls ein Aufenthalt notwendig ist,
- eine Prepaid-Telefonkarte (oder auf Anfrage die Erstattung von zwei Telefongesprächen (jeweils maximal 5 Minuten) oder zwei Telefaxen oder E-Mails).
1.2 Ausgleichsleistungen bei einer Annullierung
- Die Annullierung ist auf außergewöhnliche Umstände zurückführen, die sich nicht hätten vermeiden lassen. Beispielsweise bei schlechten Wetterbedingungen, politischer Instabilität, Streiks, Sicherheitsrisiken am Boden und/oder an Bord.
- Sie wurden mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit über die Annullierung informiert.
- Sie wurden in einem Zeitraum zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit informiert und erhielten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es Ihnen ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und Ihr Endziel höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.
- Sie wurden weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit über die Annullierung informiert und erhielten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es Ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und Ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.
Wert des Reisegutscheins (nicht erstattungsfähig)
- A - Flüge bis 1 500 km: 350 EUR*
- B - Innereuropäische Flüge über 1 500 km und alle anderen Flüge zwischen 1 500
und 3 500 km: 500 EUR*
- C - Flüge außerhalb der EU bis 3 500 km: 800 EUR*
Höhe der Ausgleichsleistung
- A - Flüge bis 1 500 km : 250 EUR *
- B - Innereuropäische Flüge über 1 500 km und alle anderen Flüge zwischen 1 500
und 3 500 km: 400 EUR*
- C - Flüge außerhalb der EU bis 3 500 km: 600 EUR *
* Liegt die Ankunftszeit des Alternativflugs nicht später als 2 Stunden (Flüge der Kategorie A), 3 Stunden (Flüge der Kategorie B) oder 4 Stunden (Flüge der Kategorie C) nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges, können die Zahlungshöhen des Gutscheins/der Ausgleichsleistung um 50 % reduziert werden.
2. Verspätungen
2.1 Betreuungsleistungen bei einer Verspätung
- eine Mahlzeit oder ein Imbiss und/oder ein Getränk in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit,
- Hotelunterbringung (einschließlich Beförderung zwischen dem Flughafen und der Unterbringung), falls ein Aufenthalt notwendig ist,
- eine Prepaid-Telefonkarte (oder auf Anfrage die Erstattung von zwei Telefongesprächen (jeweils maximal 5 Minuten) oder zwei Telefaxen oder E-Mails),
- außer, wenn der Abflug durch diese Betreuungsleistungen noch weiter verzögert würde.
2.2 Ausgleichsleistungen bei Verspätungen
Die Ausgleichsleistung erfolgt nicht am Flughafen und muss beim Kundendienst beantragt werden (siehe Absatz 5).
Wert des Reisegutscheins (nicht erstattungsfähig)
- A - Flüge bis 1 500 km: 350 EUR*
- B - Innereuropäische Flüge über 1 500 km und alle anderen Flüge zwischen 1 500
und 3 500 km: 500 EUR *
- C - Flüge über 3 500 km außerhalb der EU mit einer Verspätung von über
4 Stunden: 800 EUR*
Höhe der Ausgleichsleistung
- A - Flüge bis 1 500 km: 250 EUR *
- B - Innereuropäische Flüge über 1 500 km und alle anderen Flüge zwischen 1 500
und 3 500 km: 400 EUR*
- C - Flüge über 3 500 km außerhalb der EU mit einer Verspätung von über 4 Stunden: 600 EUR*
* Bei Flügen über 3 500 km können die Zahlungshöhen des Gutscheins/der Ausgleichsleistung um 50 % reduziert werden, wenn die Ankunftszeit des verspäteten Fluges zwischen 3 und 4 Stunden nach seiner planmäßigen Ankunftszeit liegt.
3. Nichtbeförderung
Finden sich nicht genügend Freiwillige und werden Sie unfreiwillig von der Beförderung ausgeschlossen, erbringen wir Ausgleichsleistungen, vorausgesetzt Sie haben sich rechtzeitig zur Abfertigung eingefunden (siehe entsprechende Bedingungen weiter oben).
Sie haben keinen Anspruch auf diese Betreuungs- und Ausgleichsleistungen, wenn Ihnen die Beförderung aus Gesundheits- oder Sicherheitsgründen oder wegen unzureichender Reisedokumente verweigert wurde.
3.1 Betreuungsleistungen bei Nichtbeförderung
- Sie können Ihre Reise zum frühest möglichen Zeitpunkt bis zum Endpunkt unter Reisebedingungen fortsetzen, die mit den vom Luftfahrtunternehmen angegebenen Bedingungen vergleichbar sind oder, vorbehaltlich verfügbarer Plätze, auch zu einem späteren von Ihnen gewünschten Zeitpunkt zu Ihrem Endziel reisen oder
- Sie können sich die Kosten für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte oder bereits zurückgelegte Reiseabschnitte erstatten lassen, wenn Sie sich für die Rückbeförderung zu dem auf dem Ticket angegebenen Ausgangspunkt entscheiden.
- eine Mahlzeit oder einen Imbiss und/oder ein Getränk in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit,
- Hotelunterbringung (einschließlich Beförderung zwischen dem Flughafen und der Unterbringung), falls ein Aufenthalt notwendig ist,
- eine Prepaid-Telefonkarte (oder auf Anfrage die Erstattung von zwei Telefongesprächen (jeweils maximal 5 Minuten) oder zwei Telefaxen oder E-Mails).
3.2 Ausgleichsleistungen bei Nichtbeförderung
Wert des Reisegutscheins (nicht erstattungsfähig)
- A - Flüge bis 1 500 km: 350 EUR*
- B - Innereuropäische Flüge über 1 500 km und alle anderen Flüge zwischen 1 500
und 3 500 km: 500 EUR*
- C - Flüge außerhalb der EU bis 3 500 km: 800 EUR*
Höhe der Ausgleichsleistung
- A - Flüge bis 1 500 km: 250 EUR*
- B - Innereuropäische Flüge über 1 500 km und alle anderen Flüge zwischen 1 500
und 3 500 km: 400 EUR*
- C - Flüge außerhalb der EU bis 3 500 km: 600 EUR*
* Liegt die Ankunftszeit des Alternativflugs nicht später als 2 Stunden (Flüge der Kategorie A), 3 Stunden (Flüge der Kategorie B) oder 4 Stunden (Flüge der Kategorie C) nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges, können die Zahlungshöhen des Gutscheins/der Ausgleichsleistung um 50 % reduziert werden.
4. Herabstufung
- 30 % des Preises des Flugscheins bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger oder
- 50 % des Preises des Flugscheins bei allen innereuropäischen Flügen über eine Entfernung von mehr 1 500 km und bei allen anderen Flügen zwischen 1 500 km und 3 500 km oder
- 75 % des Preises des Flugscheins bei allen Flügen über 3 500 km außerhalb der EU.
5. Erstattungs- und Entschädigungsanträge,
diverse Anliegen
- Ihr Flug annulliert wurde oder
- mindestens 5 Stunden Verspätung hat oder
- Sie unfreiwillig von der Beförderung ausgeschlossen wurden
Wenn Sie für Ihr Anliegen (Erstattungsantrag, Reklamation bezüglich einer Erstattung usw.) mit AIR FRANCE/KLM in Kontakt bleiben möchten, wenden Sie sich bitte vorzugsweise per E-Mail an den AIR FRANCE/KLM Kundedienst in Ihrer Nähe. Sie finden die Kontaktangaben unter www.airfrance.com oder www.klm.com.
6. Zuständige Verwaltungsstellen
https://ec.europa.eu/transport/sites/transport/files/2004_261_national_enforcement_bodies.pdf
Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich zuerst an den Kundendienst der Fluggesellschaft zu wenden, die den betreffenden Flug durchgeführt hat, d. h. den Flug, bei dem es zu einer Unregelmäßigkeit gekommen ist (Sie finden die Kontaktdaten auf der Website der entsprechenden Fluggesellschaft).
Version 1
Gültig seit 15. Oktober 2013