Andere Beeinträchtigungen

Bestimmte Beeinträchtigungen oder Krankheiten erfordern eine besondere Vorbereitung oder eine Begleitperson, selbst wenn diese nicht zwingend vorgeschrieben ist.

Gelähmte Menschen oder Menschen ohne Arm

Gelähmte Menschen und Menschen ohne Arm, die sich auf ihren Beinen selbständig fortbewegen können, benötigen keine Begleitperson.

An Bord ist ihnen das Bordpersonal behilflich, um den Sicherheitsgurt zu schließen und bei Bedarf die Sauerstoffmaske zu ergreifen und aufzusetzen.
Nicht möglich sind:
  • die Assistenz bei den Mahlzeiten, die Verabreichung von Medikamenten,
  • die Hilfestellung auf der Toilette,
  • und andere persönliche Hilfestellungen.

Es muss deshalb sichergestellt sein, dass der allein reisende Fluggast in der Lage ist, alle mit einer Flugreise verbundenen Aufgaben ohne fremde Hilfe zu bewältigen.
Andernfalls empfehlen wir dringend, mit einer Begleitperson zu reisen, um Probleme an Bord zu vermeiden.
Wichtiger Hinweis
Wir empfehlen Ihnen, uns zu mitzuteilen, wenn ein gelähmter Mensch oder ein Mensch ohne Arm einen Flug bucht, damit wir ihm die nötige Hilfestellung geben können.

SITZHILFE ODER SITZSCHALE

Sie sind auf eine Sitzhilfe oder Sitzschale angewiesen? Informieren Sie uns bitte gleich bei Ihrer Buchung oder spätestens 48 Stunden vor Abflug. Laden Sie das nachstehende Formular herunter und tragen Sie die Abmessungen Ihres Hilfsmittels ein, bevor Sie unser Service-Team kontaktieren. Wir benötigen diese Informationen, damit wir Ihnen eine sichere Sitzposition an Bord bieten können.

In der Business Kabine einiger Boeings 777 sowie aller Boeings 787 ist die Verwendung einer Sitzhilfe oder Sitzschale untersagt.

Sie sind vorübergehend in Ihrer Mobilität eingeschränkt? Kontaktieren Sie unseren Betreuungsservice Saphir, wenn Sie Unterstützung benötigen.

SERVICEHUNDE

Begleithunde können kostenlos in der Kabine mitreisen Es gelten dieselben Bestimmungen wie für Blindenhunde :
  • Begleithunde müssen die tierseucherechtlichen Vorschriften des Abflug-, Ankunfts- und/oder Transitlandes erfüllen.
  • Sie müssen durch eine Erkennungsmarke oder ein Geschirr als Begleithunde erkennbar sein. Ist das nicht der Fall, müssen Sie nachweisen können (einschließlich mittels einer überzeugenden mündlichen Argumentation), dass der Hund für die betreffende Funktion ausgebildet ist.
  • Es herrscht keine Maulkorbpflicht.
  • Begleithunde müssen während des Fluges am Sitz angebunden werden.
  • Sie dürfen den Gang nicht blockieren.
  • Begleithunde müssen in jeder Situation ein tadelloses Verhalten zeigen.
  • Wir bieten einen Sitzplatz mit möglichst viel Beinfreiheit an. Ihr Hund hat keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz. Die Sitze bei den Notausgängen können Ihnen nicht zugewiesen werden.

BEGLEITHUNDE (EMOTIONAL SUPPORT ANIMALS)

Sie leiden unter einer anerkannten emotionalen, psychiatrischen, kognitiven oder psychologischen Erkrankung, die es erforderlich macht, dass Ihr Hund während einer Flugreise bei Ihnen ist. Bei Air France darf Ihr ESAN-Hund (Emotional Support Animal) mit in die Kabine. Dieser kostenlose Service ist ausschließlich für von Air France durchgeführte Direktflüge in die und aus den USA sowie Umsteigeverbindungen in Verbindung mit letztgenannten Flügen verfügbar.

Um diesen Service in Anspruch zu nehmen, füllen Sie bitte das Formular „Antrag auf Beförderung eines ESAN-Hundes in der Kabine“ aus. Schicken Sie das Formular und alle darin genannten Dokumente anschließend bis spätestens 48 Stunden vor Abflug an die folgende Adresse:

Die Beförderung des Hundes in der Kabine unterliegt einer Sichtkontrolle des Hundes am Flughafen. Tragen Sie bitte während der gesamten Reise Kopien des Antragsformulars und aller erforderlichen Dokumente (Attest, Gesundheitspass des Hundes usw.) bei sich.

ACHTUNG
Teilen Sie uns spätestens 48 Stunden vor Abflug mit, dass Sie einen Assistenz- oder ESAN-Hund dabeihaben.
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